Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Position Digital - SEO & Online Marketing; Inhaber Marian David Pohl

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1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Position Digital - SEO & Online Marketing, Inhaber Marian David Pohl, (im Folgenden kurz „AUFTRAGNEHMER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „AUFTRAGGEBER“ genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Suchmaschinenwerbung (SEA), insbesondere über Google Ads und verwandte Bereiche (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Das Angebot des AUFTRAGNEHMERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende.

1.3 Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des AUFTRAGGEBERS werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der AUFTRAGNEHMER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der AUFTRAGNEHMER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des AUFTRAGGEBERS Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4 Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem AUFTRAGNEHMER und dem AUFTRAGGEBER (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden Bedingungen.

1.5 Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AUFTRAGNEHMERS.

1.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem AUFTRAGNEHMER und dem AUFTRAGGEBER im Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand, ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

1.7 Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, dient dies allein der sprachlichen Vereinfachung und beinhaltet keine Wertung.

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2. Vertragsumfang, Vertragsschluss, Schriftform

2.1 Diese AGB gelten auch für die vorvertraglichen Beziehungen zwischen AUFTRAGNEHMER und AUFTRAGGEBER.

2.2 Falls im von dem AUFTRAGNEHMER unterbreiteten Leistungsangebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, hält sich der AUFTRAGNEHMER an das Leistungsangebot vier (4) Wochen gebunden. Von einem AUFTRAGGEBER abgegebene Angebote kann der AUFTRAGNEHMER innerhalb von vier (4) Wochen mittels schriftlicher Auftragsbestätigung annehmen.

2.3 Der Vertragsschluss, spätere Vertragsänderungen und –ergänzungen sowie alle Willenserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Mit Ausnahme von Kündigungen ist die Einhaltung der Schriftform durch Textform (§ 126b BGB) gewahrt. Die Parteien stellen klar, dass der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und –ergänzungen durch Austausch von signierten .pdf-Kopien sowie durch Nutzung solcher Dienste wie DocuSign oder Adobe sign dem Formerfordernis genügt.

2.4 Zusagen gleich welcher Art, die eine weitergehende Verpflichtung des AUFTRAGNEHMERS begründen als in diesen AGB oder sonstigen Vertragsbestandteilen festgelegt, bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch den AUFTRAGNEHMER mittels einer von der Geschäftsführung des AUFTRAGNEHMERS unterzeichneten Erklärung.

2.5 Der Vertragsschluss zwischen dem AUFTRAGNEHMER und dem AUFTRAGGEBER erfolgt in Textform per E-Mail.

2.6 Der AUFTRAGGEBER erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der AUFTRAGGEBER im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.

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3. Vertragsbindung, Fristsetzung

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3.1 Fristsetzungen aufgrund Gesetz oder Vertrag durch den AUFTRAGGEBER müssen mindestens zehn (10) Werktage betragen, es sei denn, eine solche Dauer der Frist würde zu einer unzumutbaren Benachteiligung des AUFTRAGGEBERS führen.

3.2 Will der AUFTRAGGEBER nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten Frist die vertragsgegenständliche Leistung ablehnen oder will sich der AUFTRAGGEBER vom Vertrag lösen (z.B. Rücktritt, Kündigung) und/oder Schadensersatz statt der Leistung fordern, so muss der AUFTRAGGEBER die Ablehnung der vertragsgegenständlichen Leistung, die Lösung vom Vertrag oder die Forderung von Schadensersatz zusammen mit der Fristsetzung schriftlich androhen. Der AUFTRAGNEHMER kann nach Ablauf der gesetzten Frist verlangen, dass der AUFTRAGGEBER seine aus dem Fristablauf resultierenden und entsprechend angedrohten Rechte binnen zehn Werktagen nach Zugang einer Aufforderung durch den AUFTRAGNEHMER ausübt. Bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall nach den vorliegenden Bedingungen abgerechnet. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gilt Ziffer 9.

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4. Leistungserbringung

4.1 Der Leistungsumfang ist im Vertrag abschließend beschrieben. Der AUFTRAGGEBER hat keinen Anspruch auf darüberhinausgehende Leistungen.

4.2 Die von dem AUFTRAGNEHMER bei der Durchführung des Vertrages eingesetzten Mitarbeiter werden nicht in den Betrieb des AUFTRAGGEBERS eingegliedert, und der AUFTRAGGEBER ist diesen gegenüber nicht weisungsbefugt. Der AUFTRAGGEBER kann nur der von dem AUFTRAGNEHMER im Vertrag benannten Ansprechperson entsprechend des beschriebenen Leistungsumfangs Vorgaben machen.

4.3 Die Entscheidung, welche Mitarbeiter der AUFTRAGNEHMER einsetzt, liegt allein beim AUFTRAGNEHMER. Der AUFTRAGNEHMER kann die eingesetzten Mitarbeiter jederzeit abziehen und durch andere ersetzen. Der AUFTRAGNEHMER kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Vertragserfüllung im eigenen Ermessen einsetzen.

4.4 Der AUFTRAGNEHMER erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen der Suchmaschinenoptimierung (SEO) und der Suchmaschinenwerbung (SEA), einschließlich der Umsetzung von On-Page- und Off-Page-Maßnahmen zur besseren Auffindbarkeit von Webseiten und der Durchführung von Anzeigenkampagnen, insbesondere über Google Ads. Sollte der AUFTRAGNEHMER auf Wunsch des AUFTRAGGEBERS Anzeigen auf anderen Plattformen schalten, wie z. B. auf Social-Media-Kanälen, so geschieht dies auf der Grundlage dieser AGB, ohne dass eine explizite Nennung der Plattform erforderlich ist.

4.5 Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.

4.6 Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass der AUFTRAGNEHMER dem AUFTRAGGEBER gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise eine bestimmte Anzahl an Leads, Followern oder eine Positionierung in Suchmaschinen) schuldet.


4a. Erstellung, Änderung und Updating von Internet-Seiten

4a.1 Wird die Erstellung oder Änderung einer Internet-Seite vereinbart, so wird der AUFTRAGNEHMER dem AUFTRAGGEBER diese nach Fertigstellung in geeigneter Form (z. B. Datenträger, per E-Mail, Übertragung auf einen Internet-Server) zur Verfügung stellen. Die Erstellung der Internet-Seiten erfolgt auf Grundlage der im Vertrag vereinbarten Spezifikationen.

4a.2 Liegt keine genaue Vereinbarung über die Spezifikation, insbesondere die Wahl der Programmiertechnik und grafischen und textlichen Ausgestaltung, vor, ist der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, alle zur Erstellung der Internet-Seiten notwendigen Entscheidungen selbständig zu treffen. Der AUFTRAGGEBER kann jederzeit mitteilen, wenn er von der ursprünglichen Spezifikation abweichen möchte („Änderungswunsch“). Der AUFTRAGNEHMER wird dem AUFTRAGGEBER nach erfolgter schriftlicher Mitteilung des genauen Änderungswunsches ein Angebot über die Höhe der Vergütung und dem zeitlichen Aufwand für diese Änderung zukommen lassen.

4a.3 Die Leistungspflicht des AUFTRAGNEHMERS beschränkt sich auf die zum Zeitpunkt der Fertigstellung aktuellen und am häufigsten verwendeten Browser Versionen. Eine Funktionsfähigkeit und/oder einwandfreie Darstellung der Internet-Seite in zukünftigen und/oder nicht vereinbarten Browser Versionen kann nicht gewährleistet werden. Selbiges gilt für einen anderen als im Vertrag vereinbarten Internet-Provider.

4a.4 Die Mitwirkungspflichten des AUFTRAGGEBERS aus Ziffer 5 gelten bei der Erstellung von Internet-Seiten entsprechend.

4a.5 Der AUFTRAGGBER ist verpflichtet, auf den erstellten Internet-Seiten, zu deren Nutzung er berechtigt ist, einen Hinweis auf den AUFTRAGNEHMER in angemessenem Umfang zu dulden. Dieser Hinweis kann mit einem Verweis auf die Internetseiten des AUFTRAGNEHMERS verbunden werden.

4a.6 Sofern vom AUFTRAGNEHMER einzelne Rechtstexte, wie z.B. Impressum und/oder Datenschutzerklärung eingestellt werden handelt es sich hierbei lediglich um Vorschläge, welche auf Basis der vom AUFTRAGGEBER zu Verfügung gestellten Informationen, mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden. Die Einbindung von rechtssicheren und anwaltlich geprüften Rechtstexten obliegt dem AUFTRAGGEBER.

4b. Eintragung in Suchmaschinen
4b.1 Wird zwischen dem AUFTRAGGEBER und AUFTRAGNEHMER die Eintragung bestimmter Inhalte in Online-Suchmaschinen (z. B. Google) vereinbart, so gilt als Leistungserfüllung die Anmeldung der betreffenden Inhalte und/oder Internet-Seite bei der vereinbarten Online-Suchmaschine. Der AUFTRAGGEBER nimmt zur Kenntnis, dass der AUFTRAGNEHMER keinen Einfluss auf das Ob und Wann der Veröffentlichung hat und das die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte für die Suchmaschine nach Eintragung allgemein zugänglich sind.

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4c. Online-Marketing

4c.1 Wird zwischen dem AUFTRAGGEBER und dem AUFTRAGNEHMER die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing (z. B. Google Ads, Google My Business) vereinbart, so wird der AUFTRAGNEHMER im Auftrag des AUFTRAGGEBERS auftreten.

4c.2 Der AUFTRAGNEHMER weist den AUFTRAGGEBER ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Plattformen wie Google My Business, Google Ads und anderen Online-Werbenetzwerken („Anbieter“) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen, Profile und -auftritte abzulehnen oder zu entfernen, wenn sie der Ansicht sind, dass diese Inhalte gegen ihre jeweils gültigen Nutzungs-, Werbe- oder Community-Richtlinien verstoßen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten, wenn sie diese als unangemessen oder regelwidrig erachten. Es besteht daher das von dem AUFTRAGNEHMER nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen, Profile und -auftritte aufgrund von Beschwerden oder internen Prüfungen der Plattformen entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall häufig eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen.

4c.3 Der AUFTRAGNEHMER arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die er keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des AUFTRAGGEBERS zugrunde. Der AUFTRAGGEBER erkennt mit der Auftragserteilung an, dass diese Nutzungsbedingungen der Anbieter die Rechte und Pflichten des Vertragsverhältnisses zwischen AUFTRAGGEBER und AUFTRAGNEHMER (mit-)bestimmen. Der AUFTRAGNEHMER beabsichtigt, den Auftrag des AUFTRAGGEBERS nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien der Anbieter einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann der AUFTRAGNEHMER jedoch nicht gewährleisten, dass die beauftragte Kampagne oder Profile jederzeit abrufbar sind.

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‍5. Mitwirkung des AUFTRAGGEBERS

5.1 Für die erfolgreiche Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem AUFTRAGNEHMER und dem AUFTRAGGEBER unerlässlich. Der AUFTRAGGEBER verpflichtet sich, in jeder Phase und für alle Belange der Zusammenarbeit eine angemessene Mitwirkung zu leisten. Dies beinhaltet, dass der AUFTRAGGEBER dem AUFTRAGNEHMER alle notwendigen Informationen, Materialien und Ressourcen bereitstellt, wie z. B. Werbematerial, Pressematerial, Artikel sowie Zugang zu relevanten Plattformen und Accounts (z. B. Google, Social-Media-Accounts) und den Zugang zu diesen aktuell hält. Sämtliche Zugangsdaten oder Zugriffsbefugnisse (z. B. per E-Mail-Freigabe) sind sorgfältig zu verwalten, und der AUFTRAGNEHMER ist bei Verdacht auf unbefugten Zugriff umgehend zu informieren.

5.2 Der AUFTRAGGEBER stellt dem AUFTRAGNEHMER entweder die erforderlichen Zugangsdaten oder eine Berechtigung bzw. Freigabe zum Zugriff auf die vereinbarten Plattformen (z. B. Google Ads, Google My Business, Facebook, Instagram, LinkedIn, YouTube) zur Verfügung und sorgt dafür, dass der AUFTRAGNEHMER die vereinbarten Leistungen uneingeschränkt und termingerecht erbringen kann. Alle zur Verfügung gestellten Accounts, insbesondere Social-Media-Accounts, bleiben auch nach Beendigung des Vertrages im Eigentum des AUFTRAGGEBERS.

5.3 Der AUFTRAGGEBER benennt schriftlich einen qualifizierten Ansprechpartner oder Projektleiter und stellt sicher, dass dieser Ansprechpartner (oder ein autorisierter Vertreter) jederzeit erreichbar ist und in der Lage ist, Entscheidungen zeitnah zu treffen oder herbeizuführen. Änderungen der Kontaktdaten sind dem AUFTRAGNEHMER unverzüglich mitzuteilen.

5.4 Kommt der AUFTRAGGEBER seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwand, gehen die daraus resultierenden Nachteile und Mehrkosten zu Lasten des AUFTRAGGEBERS. Die Zahlungsverpflichtung des AUFTRAGGEBERS bleibt bestehen, auch wenn der AUFTRAGNEHMER die Leistung aufgrund der mangelnden Mitwirkung des AUFTRAGGEBERS, seines Ansprechpartners oder anderer Mitarbeiter nicht erbringen kann.

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6. Vergütung

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6.1 Die Vergütung richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Preisen und/oder Prozentsätzen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, der Umsatz ist von der Umsatzsteuer befreit. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Die Vergütung wird zum Anfang eines jeden Monats für den vorhergehenden Monat in Rechnung gestellt.

6.2 Zahlungen sind innerhalb von sieben (7) Tagen nach Zugang der Rechnung fällig. Ein Skonto wird nicht gewährt. Nach Ablauf der 10-Tages-Frist berechnet der AUFTRAGNEHMER Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes.

6.3 Werden Zahlungen nicht oder nicht fristgerecht geleistet, ist der AUFTRAGNEHMER nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen und kann die Leistung bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung verweigern.

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7. Eigentumsrecht und Urheberrecht

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7.1 Die vom AUFTRAGNEHMER nach dem jeweiligen Vertrag zu erbringenden Leistungen können eigene oder fremde geistige Eigentumsrechte (u.a. Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Designrechte) enthalten zu deren Nutzung AUFTRAGNEHMER nach den Regelungen aus dem Vertrag berechtigt ist. Der AUFTRAGGEBER darf diese Rechte nur im Rahmen der ihm im Einzelnen ausdrücklich eingeräumten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen des AUFTRAGNEHMERS setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der vom AUFTRAGNEHMER dafür in Rechnung gestellten fälligen Vergütungen voraus. Nutzt der AUFTRAGGEBER bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen des AUFTRAGNEHMERS, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

7.2 Für die Übertragung weitergehender, als der im Vertrag vereinbarten, oder uneingeschränkter Nutzungsrechte hat der AUFTRAGNEHMER Anspruch auf eine gesonderte angemessene Vergütung neben der im Vertrag vorgesehenen Vergütung. Weitergehende Rechte aus vorstehendem Satz sind insbesondere (i) die räumliche Ausdehnung der Nutzungsrechte, (ii) die zeitliche Ausdehnung der Nutzungsrechte, (iii) die inhaltliche Ausdehnung, wenn ein Werk in abgewandelter Form verwendet werden soll und (iv) die Verwendung in anderen als den vereinbarten Medien.

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8. Gewährleistung

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8.1 Im Falle von auftretenden Pflichtverletzungen ist der AUFTRAGGEBER verpflichtet, diese unverzüglich mit genauer Beschreibung des Problems und den für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen schriftlich mitteilen.
8.2 Der AUFTRAGNEHMER gibt keine Garantien jeglicher Art, insbesondere nicht, dass die verkaufssteigernden Maßnahmen, welche sich aus dem Vertrag und den AGB ergeben, zum Erfolg führen.

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9. Haftung, Freistellung, Vertragsstrafe

9.1 Der AUFTRAGNEHMER haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen sowie bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die der AUFTRAGNEHMER eine Garantie übernommen hat, in voller Höhe.

9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der AUFTRAGNEHMER nur, sofern dadurch eine Pflicht verletzt wird, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist (Kardinalspflicht) – und nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, begrenzt auf den im Vertrag genannten Betrag für sechs (6) Monate. Der AUFTRAGNEHMER übernimmt in diesem Fall keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und/oder entgangenen Gewinn. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und sonstigen Dritten, die im Auftrag des AUFTRAGNEHMERS tätig werden.

9.3 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffern 9.1 und 9.2 gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit), bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie bei einer Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.4 Für alle Ansprüche gegen den AUFTRAGNEHMER auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt eine Verjährungsfrist von zwei (2) Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der AUFTRAGGEBER Kenntnis vom Schaden erlangt oder erlangen müsste. Unabhängig von der Kenntnis oder dem Kennenmüssen verjähren Schadensersatzansprüche spätestens nach drei (3) Jahren ab dem schädigenden Ereignis. Diese Verjährungsregelung gilt nicht für die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden sowie bei einer Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften.

9.5 Im Fall des leicht fahrlässig verursachten Datenverlustes haftet der AUFTRAGNEHMER nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei regelmäßiger und der Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den AUFTRAGGEBER entstanden wäre. Der AUFTRAGGEBER ist in diesem Zusammenhang verpflichtet, eigenverantwortlich und nach dem aktuellen Stand der Technik angemessene Sicherungskopien zu erstellen.

9.6 Der AUFTRAGGEBER verpflichtet sich, den AUFTRAGNEHMER und dessen verbundene Unternehmen gemäß §§ 15ff. AktG von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Gerichtskosten und gesetzlicher Anwaltskosten) auf erstes Anfordern freizustellen, die Dritte gegen den AUFTRAGNEHMER oder seine verbundenen Unternehmen aufgrund von Mitwirkungshandlungen des AUFTRAGGEBERS (Ziffer 5) erheben. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst auch Ansprüche Dritter, die aufgrund einer behaupteten Verletzung von Patentrechten, Urheberrechten, Markenrechten, Geschäftsgeheimnissen oder aus unlauterem Wettbewerb durch (Mitwirkungs-)Handlungen des AUFTRAGGEBERS entstehen.

9.7 Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich, den AUFTRAGGEBER von Ansprüchen Dritter (einschließlich Gerichtskosten und gesetzlicher Anwaltskosten) auf erstes Anfordern freizustellen, die Dritte gegen den AUFTRAGGEBER aufgrund einer behaupteten Verletzung von Patentrechten, Urheberrechten, Markenrechten oder sonstigen Rechten durch Handlungen des AUFTRAGNEHMERS erheben.

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10. Geheimhaltung und Datenschutz

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10.1 Der AUFTRAGNEHMER und der AUFTRAGGEBER verpflichten sich, jegliche Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen, die der jeweils anderen Partei im Rahmen dieser Vertragsdurchführung (einschließlich der Tatsache des Vertragsschlusses) bekannt oder überlassen werden („Vertrauliche Informationen“), Dritten gegenüber geheim zu halten. Dies sind insbesondere alle Informationen des AUFTRAGNEHMERS betreffend Know How, Business Modellen, Prozessen und (Marketing-)Konzepten.

10.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung gemäß vorstehender Ziffer 10.1 gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die durch eine Partei offen gelegt werden, wenn und soweit (i) diese bereits vor Offenlegung und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem Besitz waren, (ii) diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein bekannt geworden sind, (iii) diese ihr nach Abschluss des Vertrages von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch des Vertrages durch die empfangende Partei, übermittelt wurden; (iv) diese schriftlich durch die offen legende Partei freigegeben werden, (v) diese unabhängig von der Offenlegung durch die andere Partei von ihr oder einer ihr verbundenen Gesellschaften zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages oder später entwickelt worden sind, (vi) diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen von der offen legenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, (vii) diese nach gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Vorschriften offen gelegt werden müssen, wenn der offen legenden Partei dieses Erfordernis unverzüglich bekannt gegeben wird und der Umfang der Offenlegung soweit wie möglich eingeschränkt wird, oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung offen gelegt werden müssen, wenn der offen legenden Partei von dieser Entscheidung unverzüglich Nachricht gegeben wird und wenn nicht die Möglichkeit besteht, die Entscheidung anzufechten, oder (viii) ihre Weitergabe an Dritte zur Durchführung des Vertrages notwendig ist.

10.3 Der AUFTRAGGEBER darf Vertrauliche Informationen Mitarbeitern und Mitarbeitern von mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15ff AktG nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnis erforderlich ist. Dritten darf der AUFTRAGGEBER nur mit Zustimmung des AUFTRAGNEHMERS Zugriff auf die Vertraulichen Informationen gewähren. Der AUFTRAGGEBER wird alle Personen, denen er berechtigterweise Zugang zu den Vertraulichen Informationen des AUFTRAGNEHMERS gewährt, über die Rechte des AUFTRAGNEHMERS an diesen Vertraulichen Informationen und die Pflicht zur Geheimhaltung belehren und diese Personen schriftlich auf die Einhaltung der Geheimhaltung verpflichten.

10.4 Die Vertraulichkeitsbestimmungen nach dieser Ziffer 10 gelten nach Beendigung des Vertrages für weitere zwei (2) Jahre fort.

10.5 Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem AUFTRAGGEBER zu Marketingzwecken als Referenz zu verwenden und insbesondere in Marketingunterlagen (Tombstones) oder Pressebekanntmachungen oder im Internet (z.B. eigene Homepage) als Referenz zu benennen. In diesem Zusammenhang ist der AUFTRAGNEHMER auch berechtigt, den Firmennamen sowie Markenauftritte (z.B. Logo, Bildund Wortmarke) des AUFTRAGGEBERS zu verwenden.
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10.6 Sonstige, über Ziffer 10.5 hinausgehende, Veröffentlichungen, Presseerklärungen und sonstige Mitteilungen sind vor der Veröffentlichung zwischen dem AUFTRAGNEHMER und dem AUFTRAGGEBER gemeinsam abzustimmen.

10.7 Die Parteien sind verpflichtet, alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten. Der AUFTRAGGEBER stellt sicher, dass dem AUFTRAGNEHMER alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gemacht werden. Zugangsdaten (Benutzername, Passwort etc.), die dem geschützten Datenzugriff durch den AUFTRAGGEBER dienen, sind sorgfältig aufzubewahren und dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sofern der AUFTRAGGEBER Kenntnis darüber erlangt, dass unbefugte Dritte Zugangsdaten erlangt haben bzw. ein entsprechender ernstzunehmender Verdacht besteht, hat der AUFTRAGGEBER den AUFTRAGNEHMER unverzüglich darüber schriftlich zu informieren.

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11. Vertragsdauer

11.1 Die Laufzeit des Vertrages sowie die Kündigungsfristen ergeben sich aus den im Vertrag festgelegten Bestimmungen.

11.2 Sofern im Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit nach der Erstlaufzeit automatisch um jeweils sechs (6) Monate, wenn sie nicht von einer der Parteien spätestens zwei (2) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.

11.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Kündigung per E-Mail ist ausreichend, sofern die Empfangsbestätigung durch die andere Partei erfolgt.

11.4 Unabhängig von den vertraglich festgelegten Regelungen ist eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund jederzeit zulässig. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:

  • (i) über das Vermögen einer Partei ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt oder das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird;
  • (ii) Vollstreckungsmaßnahmen gegen eine Partei ausgebracht werden und diese nicht innerhalb eines Monats aufgehoben werden;
  • (iii) eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten oder die Bestimmungen der AGB in erheblichem Maße verstößt.

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11.5 Für den AUFTRAGNEHMER besteht ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages insbesondere auch dann, wenn:

  • (i) der AUFTRAGGEBER seine Zahlungen einstellt oder sich dessen Vermögensverhältnisse nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtern;
  • (ii) sich die Mehrheitsverhältnisse am AUFTRAGGEBER ändern (Change of Control);
  • (iii) der AUFTRAGGEBER seine Mitwirkungspflichten in erheblichem Maße verletzt, auch wenn dies nur einmalig der Fall ist.

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11.6 Im Falle einer Kündigung oder Beendigung des Vertrages ist jede Partei verpflichtet, der anderen Partei alle vertraulichen Informationen zurückzugeben oder auf Verlangen zu vernichten und die vollständige Vernichtung auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Diese Verpflichtung gilt nicht, sofern die empfangende Partei aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten zur eigenständigen Speicherung verpflichtet ist oder wenn die vertraulichen Informationen zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind. Von der Vernichtungspflicht ausgenommen sind vertrauliche Informationen, die automatisch durch Backups gesichert wurden und auf die kein direkter Zugriff besteht.

11.7 Der Vergütungsanspruch des AUFTRAGNEHMERS bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bis zur vollständigen Zahlung aller bis zum Vertragsende fälligen Beträge bestehen.

11.8 Bereits vom AUFTRAGGEBER geleistete Vergütungen für bis zur Kündigung erbrachte Leistungen können nicht zurückgefordert werden.

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12. Schlussbestimmungen

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12.1 Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der AUFTRAGNEHMER behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird die vorgesehene Änderung dem AUFTRAGGEBER schriftlich bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der AUFTRAGGEBER nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird der AUFTRAGNEHMER bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. Der schriftliche Widerspruch muss innerhalb von vier (4) Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen bei dem AUFTRAGNEHMER eingegangen sein. Erfolgt ein solcher Widerspruch, wird der Vertrag ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht der Parteien zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.
12.2 Der AUFTRAGGEBER ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des AUFTRAGNEHMERS, seine Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag und diesen AGB vollständig oder teilweise an einen Dritten zu übertragen und/oder abzutreten. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem AUFTRAGGEBER ganz oder teilweise an ein mit dem AUFTRAGNEHMER verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15ff AktG zu übertragen und/oder abzutreten.
12.3 Der AUFTRAGGEBER kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Er kann seine Forderungen – unbeschadet der Regelung des § 354a HGB – nicht an Dritte abtreten. Der AUFTRAGGEBER hat – gleich aus welchem Rechtsgrund – kein Zurückbehaltungsrecht an Vertraulichen Informationen und/oder sonstigen im Eigentum vom AUFTRAGNEHMER stehenden Sachen.
12.4 Erfüllungsort sämtlicher Leistungen des AUFTRAGNEHMERS ist Regensburg.
12.5 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss von dessen kollisionsrechtlichen Bestimmungen. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
12.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem AUFTRAGGEBER und dem AUFTRAGNEHMER aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag und diesen AGB ist, soweit rechtlich zulässig, Regensburg.
12.7 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt.

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